Bei der Dichte des heutigen Straßenverkehrs ist es keine Selbstverständlichkeit, 10, 20, 25, 30, 40, 50 oder noch mehr Jahre unfallfrei gefahren zu sein. Solche Kraftfahrer verdienen eine Würdigung ihres vorbildlichen Verkehrsverhaltens. Wenn eine Reihe von Anträgen dazu vorliegt, wird ein Termin für die Verleihung von Urkunden, Plaketten und Aufkleber angesetzt. Bei uns finden die Ehrungen im Rahmen der Jahreshauptversammlungen statt.
Nach wie vor ist die Deutsche Verkehrswacht der einzige Verband in Fragen Verkehrssicherheitsarbeit, der Auszeichnungen für langjährige bewährte Fahrweise für Private und auch Berufskraftfahrer verleiht. Daher nur Mut bei der Beantragung dieser Auszeichnungen.
Die Auszeichnungen wird in folgenden Stufen verliehen:
- in Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
- in Silber für 20 Jahre Fahrzeit
- in Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
- in Gold für 30 Jahre Fahrzeit
- in Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit
- als goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit.
Auf die Auszeichnung besteht kein Rechtsanspruch.
Die Auszeichnung kann deutschen Kraftfahrern mit Wohnsitz im In- und Ausland verliehen werden. Ausländischen Kraftfahrern kann sie nur dann verliehen werden, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, und wenn sie während des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums hier ein Kraftfahrzeug regelmäßig geführt haben.
Die Verleihung setzt voraus, dass der Antragssteller zum Zeitpunkt der Antragstellung wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften
a) weder gerichtlich bestraft worden ist,
b) noch mit einem Bußgeld belegt worden ist, das zu einer Eintragung in das Verkehrs-Zentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt hat,
c) ferner nicht wegen eines Verbrechens aufgrund anderer Vorschriften bestraft worden ist.
Die Verleihung setzt außerdem voraus, dass dem Antragsteller innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums weder die Fahrerlaubnis entzogen noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden ist.
Bei der Verleihung werden die Verleihungsurkunde, eine Anstecknadel, ein Ausweis und ein Berechtigungsschein zum einmaligen Bezug von Fahrzeugplaketten ausgehändigt.
Der Antrag auf Verleihung der Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer ist von dem Antragsteller zusammen mit einer von ihm beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingeholten Auskunft aus dem Verkehrszentralregister bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Verkehrswacht, hier, die
Kreisverkehrswacht des Landkreises Altenkirchen e.V.
Geschäftsführer Peter Stöckigt
Am alten Born 39
57635 Weyerbusch
einzureichen.
Für die Bearbeitung ist vorher ein Kostenbeitrag in Höhe von 15,30 € zu entrichten.
Ein ausführliches Merkblatt über die Verleihung der Auszeichnungen und das genaue Procedere, das von der Deutschen Verkehrswacht festgelegt worden ist, kann Ihnen vom Geschäftsführer gerne zugesandt werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie für eine Ehrung: