Gemäß der EU VO Nr. 661/2009 dürfen ab dem 01.11.2014 Neufahrzeuge der Klassen M1, M1G und N1 nur noch mit einem RKDS nach der ECE R64 in den Verkehr gebracht werden. Für die anderen Klassen ist diese Ausrüstung (noch) nicht vorgeschrieben.
Es gibt derzeit “indirekt messende RKDS”, welche die Raddrehzahlen über ABS-Sensoren miteinander vergleichen und wenn dabei eine gewisse Toleranz überschritten wird, eine Warnmeldung ausgelöst und “direkt messende RDKS”, welche in jedem Rad einen Sensor besitzen der den Reifendruck und die Temperatur misst. Werden gewisse Toleranzen überschritten wird eine Warnmeldung ausgelöst.
Bei der Umrüstung auf andere Räder sind auch wiederum andere Sensoren erforderlich. Es müssen keine Originalsensoren des Herstellers sein, es können auch geeignete Ersatzsensoren zum Einsatz kommen.
Altenkirchen, im Oktober 2017
Autor: Günter Kolb