Bei Verkehrsschauen wird die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von Beschilderungen, Straßeneinrichtungen und Wegführungen begutachtet. Das Ergebnis wird den jeweiligen Sachkostenträgern (Ortsstraße, Kreisstraße, Landesstraße, Bundesstraße) mitgeteilt und Verbesserungsvorschläge unterbreitet.